Sehr geehrte Besucher dieser Internet-Seite,
Sie dürfen davon ausgehen, dass wir in unserer Praxis mit größtem Respekt vor ihrer Gesundheit unsere Therapie planen und uns jederzeit über das entgegengebrachte Vertrauen ihrerseits bewusst sind. Aus juristischer Sicht ist es ein schmaler Grat zwischen Therapiebeschreibung und Heilversprechen, weshalb wir gezwungen sind folgendes klarzustellen:
„Aus rechtlichen Gründen wird darauf hingewiesen, dass in der Benennung der beispielhaft aufgeführten Anwendungsgebiete und Krankheitsbilder in allen Broschüren unserer Praxis sowie auf der Homepage, kein Heilversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung aufgeführter Krankheitszustände liegen kann. Dies würde dem Wesen der Medizin widersprechen. Die Anwendungsgebiete beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen in der hier vorgestellten Therapierichtung (Osteopathie) selbst. Nicht für jeden Bereich besteht eine relevante Anzahl von gesicherten Erkenntnissen bzw. evidenzbasierten Studien, die die therapeutische Wirksamkeit belegen.“
Aufgrund der mangelnden Theoriebildung kann die Medizin nur eingeschränkt als Wissenschaft bezeichnet werden. Der Ansatz der Evidenzbasierten Medizin versucht hier Abhilfe zu schaffen, indem die klinische Entscheidungsfindung an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichtet wird, das heißt, Therapieformen werden nur dann akzeptiert, wenn ihre Wirksamkeit mittels klinischer Studien nachgewiesen wurde. Am grundsätzlichen Versuch-und-Irrtum-Vorgehen der medizinischen Grundlagenforschung änderte dieser Fortschritt bisher nichts. Dennoch bildet die Medizin zusammen mit den Naturwissenschaften in der heutigen Wissenschaftslandschaft, insbesondere an Universitäten, einen Eckpfeiler der Forschung, womit auch ihr hohes Ansehen in der Allgemeinheit teilweise begründet werden kann.
Die Medizin ist eine praxisorientierte Erfahrungswissenschaft. Ziele sind die Prävention (Vorbeugung) von Erkrankungen oder von deren Komplikationen; die Kuration (Heilung) von heilbaren Erkrankungen, oder die Palliation (Linderung) der Beschwerden in unheilbaren Situationen. Auch die Rehabilitation (Wiederherstellung) der körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Patienten ist Aufgabe der Medizin. Ärzte und Therapeuten erstellen dafür Behandlungspläne und überwachen den Behandlungsverlauf. Die patientenbezogenen Unterlagen sind auch Dokumente von juristischer Bedeutung. Im medizinischen Alltag werden im Idealfall wissenschaftliche/empirische Erkenntnisse mit den Resultaten der Anamnese sowie der ärztlichen/therapeutischen Intuition und Erfahrung kombiniert, um dem individuellen Patienten gerecht zu werden.